Terminvereinbarung in Ämtern mit Publikumsverkehr

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Bereich Einwohnermeldeamt / Passamt sowie Ordnungsamt / Gewerbeamt Termine vereinbart werden müssen.

Für das Standesamt und Rentenamt gilt ohnehin grundsätzlich eine Terminvereinbarung.

Bürger die dennoch ohne Termin in der Geschäftsstelle vorstellig werden, müssen mit erhöhter Wartezeit rechnen und können gegebenenfalls leider nicht bedient werden.

Wir bitten um Beachtung und Verständnis.

Einwohnermeldeamt / Passamt
Ordnungsamt / Gewerbeamt
Standesamt / Rentenamt

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