Schutz von Sonn- und Feiertagen

Schutz von Sonn- und Feiertagen

Neben den Feiertagen sind stille Tage festgelegt. An stillen Tagen sind öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, verboten. Sportveranstaltungen sind jedoch erlaubt, ausgenommen am Karfreitag und Buß- und Bettag. Als stille Tage sind folgende Tage festgelegt:

 

Aschermittwoch09. März
Gründonnerstag21. April
Karfreitag22. April
Karsamstag23. April
Allerheiligen01. November
Volkstrauertag13. November
Buß- und Bettag16. November
Totensonntag20. November
Heiliger Abend

24. Dezember, ab 14:00 Uhr

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