Anzeigen für öffentliche Vergnügungen

Anzeigen für öffentliche Vergnügungen

Anzeige einer öffentlichen Veranstaltung nach Art. 19 LStVG30,00 € Gebühr
Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes nach § 12 Abs.1 GastG30,00 € Gebühr
Auslagen3,00 € Gebühr

 

Amtliche Anmerkung

Jeder Veranstalter bzw. Anzeigender ist für die Meldung an die GEMA selbst verantwortlich.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.